Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Urheberschutz und Nutzungsrechte

1.1. Das Auftragswerk des der Ideeone Design Solutions erteilten Auftrags ist ein Urheberwerksvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem. Es gelten die Vorschriften des Werksvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. 

1.2. Die Arbeiten wie Entwürfe und Werkzeichnungen von Ideeone Design Solutions sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt.

1.3. Ohne Zustimmung von Ideeone Design Solutions dürfen Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

1.4. Die Werke Ideeone Design Solutions dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. 

1.5. Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Ideeone Design Solutions.

1.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung Ideeone Design Solutions.

1.7. Über den Umfang der Nutzung steht Ideeone Design Solutions ein Auskunftsanspruch zu.

2. Honorar

2.1. Entwurf und Werkszeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet die Ideeone Design Solutions:

Das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit - das Werkzeichnungshonorar.

2.2. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet Ideeone Design Solutions ein Abschlagshonorar.

2.3. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafik-Designer).

2.4. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

2.5. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß sie ausdrücklich vereinbart worden sind.

2.6. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Designer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

2.7. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkszeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachnung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.

3.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.

3.3. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.

3.4. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen (z.B. Lithografie, Druckausführung, Versand) nimmt Ideeone Design Solutions nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber bzw. Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

3.5. Soweit Ideeone Design Solutions auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber bzw. Verwerter Ideeone Design Solutions von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

3.6. Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

4.1. An den Arbeiten von Ideeone Design Solutions werden Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

4.2. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Ideeone Design Solutions zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

4.3. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftragebers bzw. Verwerters.

5. Korrektur und Produktionsüberwachung

5.1. Vor Produktionsbeginn sind Ideeone Design Solutions Korrekturmuster vorzulegen.

5.2. Die Produktion wird von Ideeone Design Solutions nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Ideeone Design Solutions ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

6. Haftung

6.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeit wird von Ideeone Design Solutions nicht übernommen; gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.

6.2. Der Auftraggeber bzw. Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

6.3. Soweit Ideeone Design Solutions auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Ideeone Design Solutions nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

6.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber bzw. Verwerter. Delegiert der Auftraggeber bzw. Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Ideeone Design Solutions, stellt der Auftraggeber Ideeone Design Solutions von der Haftung frei.

7. Belegexemplare

Von vervielfältigten Werken sind dem Designer mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

8. Gestaltungsfreieheit

8.1. Für den Designer besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit.

8.2. Die dem Designer überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Vorraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber bzw. Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von Ideeone Design Solutions.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer voranstehender Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.